Der Mutterschutz bei Zwillingen ist im Mutterschutzgesetz geregelt und gilt für alle werdenden Mütter. Dieses Gesetz definiert die Voraussetzungen am Arbeitsplatz und gibt die Art der Arbeiten und Belastungsgrenzen denen eine Schwangere ausgesetzt werden darf vor. Ebenso wird die Mutterschutzfrist geregelt, die bestimmt wann und wie lange gearbeitet werden darf und bis wann der Mutterschutz bei Zwillingen gilt.
Kapitelübersicht
Das Mutterschutzgesetz regelt den Mutterschutz bei Zwillingen!
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist ein Gesetz „zum Schutze der erwerbstätigen Mutter“. In §3 des Mutterschutzgesetzes werden allgemeine Beschäftigungsverbote für werdende Mütter genannt. Dieser Paragraph umfasst auch den Mutterschutz bei Zwillingen. Ein entsprechendes Arbeitsverbot in der Schwangerschaft greift beispielsweise, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Arbeit negativ beeinträchtigt wird oder wenn nur noch sechs Wochen bis zum Entbindungstermin verbleiben (siehe auch Artikel „Zweieiige Zwillinge„, „Eineiige Zwillinge„).
Weitere Beschäftigungsverbote z.B. bei Fließbandarbeit finden sich in §4. Wichtig ist für alle werdenden Mütter der Passus über die Mitteilungspflicht, da dem Arbeitgeber der Entbindungstermin genannt werden muss. Diesen hat der Chef an die Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. Der Arbeitgeber kann hierfür von der Schwangeren Zeugnisse über den Entbindungstermin verlangen, deren Kosten er allerdings zu übernehmen hat. Das Mutterschutzgesetz gilt nur bei geregelten Arbeitsverhältnissen und greift nicht für Freiberufler, Selbständige und Studenten. Ebenso wenig können Väter den Mutterschutz bei Zwillingen geltend machen. Hier müssen die Papis leider auf ihr Urlaubskontingent zurück greifen.
Mutterschutzfrist bei Zwillingen
Der Mutterschutz bei Zwillingen umfasst eine Mutterschutzfrist von 18 Wochen, wobei die ersten sechs Wochen vor der Entbindung beginnen und die letzten zwölf Wochen die Zeit nach der Geburt umfassen. Findet die Geburt früher als errechnet statt (siehe Geburtsrechner), dann wird die Zeitspanne des Mutterschutzes ans Ende der Schutzphase dran gehängt, sodass der Mutter die vollen 18 Wochen erhalten bleiben.
Da es bei zwei Kindern häufig zu Frühgeburten kommt, ist dieser Fall eher die Regel als die Ausnahme. Die Mutterschutzfrist bei Zwillingen und Mehrlingsgeburten ist nach der Geburt um vier Wochen länger als bei Einzelkindern, die in der Regel nur auf 14 Wochen kommen. Da diese Zeit viel zu schnell verstreicht, ist es gut, wenn man anschließend nahtlos in die Elternzeit wechseln kann.
Tipps aus der Baby Erstausstattung Liste für eine schöne und sorglose Elternzeit :)
Das nachfolgende Video zeigt ihnen 10 wichtige Punkte, die Sie über den Mutterschutz wissen müssen:
Mutterschaftsgeld bei Zwillingen
Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2024-12-03 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.