Behördengänge nach der Geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein einmaliges Erlebnis für Eltern. Nichts möchte man in dieser Zeit mehr, als alle Aufmerksamkeit dem Neugeborenen zu widmen. Leider müssen Eltern für ihr Baby wichtige Behördengänge nach der Geburt erledigen und gesetzliche Formalien erfüllen. Wir haben für Sie alle relevanten Daten zusammengefasst:

Kapitelübersicht

Die wichtigsten Behördengänge nach der Geburt

  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde wird beim Standesamt innerhalb einer Woche nach Geburt beantragt. Hierbei werden auch Vor- und Nachname des Kindes festgelegt. Man erhält anschließend eine Urkunde samt beglaubigter Kopien für die weiteren Anträge. Oftmals übernimmt das Krankenhaus entsprechende Behördengänge nach der Geburt, da öffentliche Einrichtungen verpflichtet sind die Meldung Neugeborener zu gewährleisten.
    Frist: Die Behördengänge müssen bis 7 Tage nach Geburt erfolgen
    Kosten: Ca. 10€ Originalurkunde, ca. 5€ pro Kopie
    Zuständiges Amt:
    Standesamt      
    Benötigte Dokumente: Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Geburtsbescheinigung der Klinik, Vaterschaftsanerkennung (nur bei unverheirateten Eltern)
  • Vaterschaftsanerkennung: Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Paare. Idealerweise kann dieser Behördengang bereits vor der Geburt erfolgen, sodass der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann, andernfalls wird nur der Name der Mutter vermerkt. Die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen. Der Vater muss nicht der biologische Vater sein!
    Frist: Diese Behördengänge unterliegen auch nach der Geburt keiner verbindenden Frist
    Kosten: kostenlos
    Zuständiges Amt: Jugend- oder Standesamt
    Benötigte Dokumente: Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Personalausweise der Eltern, Zustimmung der Mutter
  • Krankenversicherung beantragen: Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Personen gibt und damit das Kind für spätere Untersuchungen versichert ist, sollte so schnell wie möglich eine Krankenversicherung (Private Krankenzusatzversicherung) abgeschlossen werden. Mittels Geburtsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennung kann das Kind entweder in die Krankenversicherung der Mutter oder des Vaters aufgenommen werden. Hierzu kann telefonisch ein Aufnahmeformular bei der Krankenkasse beantragt werden.
    Frist: Behördengänge nach der Geburt schnellstmöglich erledigen!
    Kosten: Tarifabhängig, bei Versicherung erfragen
    Zuständiges Amt: Eigene Krankenversicherung
    Benötigte Dokumente: Aufnahmeformular der Krankenkasse, Geburtsurkunde, bei Bedarf Vaterschaftsanerkennung

Erledigen Sie diese Behördengänge nach der Geburt um Ihren Geldbeutel zu füllen:

  • Kindergeldantrag: Die Bearbeitungsdauer kann ca. 1-1,5 Monate betragen. Es ist möglich die Behördengänge für das Kindergeld bereits vor der Geburt zu beantragen, auch wenn der Antrag erst mit Einreichen der Geburtsurkunde Gültigkeit erlangt. Die Zahlung erfolgt ab dem Monat der Geburt und wird bei einer längeren Bearbeitungsdauer rückwirkend ausgezahlt. Die Verjährungsfrist für den Rechtsanspruch beträgt vier Jahre. Kindergeld wird ohne Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt.
    Frist: Nach Erhalt der Geburtsurkunde, max. 3 Monate rückwirkende Auszahlung
    Kosten:
    kostenlos
    Zuständiges Amt: Agentur für Arbeit
    Benötigte Dokumente: Antragsformular der Agentur für Arbeit
  • Mutterschaftsgeld beantragen: Für privat- oder familienversicherte Frauen in einem Arbeitsverhältnis kann beim Bundesversicherungsamt beantragt werden. Nähere Infos zu den Vorrausetzungen für eine Beantragung finden sich in folgendem Merkblatt für Mutterschaftsgeld.
    Frist: Formulare unbedingt vor der Geburt einreichen!
    Kosten: kostenlos
    Zuständiges Amt: Bundesversicherungsamt
    Benötigte Dokumente: Formular für Mutterschaftsgeld oder Onlineantrag, Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung des mutmaßlichen Entbindungstermins
  • Elterngeld beantragen: Das Elterngeld dient zum Auffangen von Einkommensausfällen. Die Behördengänge nach der Geburt können nur bei den von der Landesregierung bestimmten Stellen erledigt werden, die auf der Seite des Bundesministeriums für Familien aufgelistet sind. Unter nachfolgendem Link finden Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Höhe des Erstattungsbetrages orientiert sich am bisherigen Nettoeinkommen. Ein Antrag sollte umgehend nach Geburt gestellt werden, da die Auszahlung nur maximal drei Monate rückwirkend erfolgt.
    Frist: Behördengänge nach der Geburt schnellstmöglich erledigen!
    Kosten: kostenlos
    Zuständiges Amt: variiert je nach Bundesland
    Benötigte Dokumente: Elterngeldantrag, Einkommensnachweis der letzten 12 Monate, Geburtsurkunde
  • Lohnsteuerkarte ändern lassen: Eltern die vom Kinderfreibetrag profitieren wollen müssen ihren Nachwuchs auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Die Lohnsteuerkarte kann vor der Geburt bereits beantragt werden, die Eintragung selbst erfolgt erst danach, da hierfür die Geburtsurkunde benötigt wird.
    Frist: Behördengänge nach der Geburt schnellstmöglich erledigen!
    Kosten: kostenlos
    Zuständiges Amt: Einwohnermeldeamt
    Benötigte Dokumente: Lohnsteuerkarte, Personalausweis, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung (nur bei unverheirateten Partnern)

Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Elternzeit beantragen: Werdenden Müttern steht ein gesetzliches Recht zur Inanspruchnahme von Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu. Diese muss mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Kein klassischer Behördengang nach der Geburt, aber trotzdem verpflichtend, ist die Meldung der Geburt an den Arbeitgeber die direkt mit der Beantragung von Mutterschutz und Elternzeit (Musterantrag Elternzeit, Elternzeit für Väter) kombiniert werden kann.
    Frist: mind. sieben Wochen vor Beginn
    Kosten: kostenlos
    Zuständiges Amt: Arbeitgeber
    Benötigte Dokumente: Schriftlicher Antrag

Nachfolgend nochmal eine kurze Checkliste aller Behördengänge nach der Geburt zum Ausdrucken:

Behördengänge nach der Geburt
Behördengänge nach der Geburt sind oftmals lästig. Mit unserer Übersicht behalten Sie alle Termine im Blick. [Zum Vergrößern auf die Grafik klicken].


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 19.03.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.