Die Geburt eines Kindes ist ein einmaliges Erlebnis für Eltern. Nichts möchte man in dieser Zeit mehr, als alle Aufmerksamkeit dem Neugeborenen zu widmen. Leider müssen Eltern für ihr Baby wichtige Behördengänge nach der Geburt erledigen und gesetzliche Formalien erfüllen. Wir haben für Sie alle relevanten Daten zusammengefasst:
Kapitelübersicht
Die wichtigsten Behördengänge nach der Geburt
- Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde wird beim Standesamt innerhalb einer Woche nach Geburt beantragt. Hierbei werden auch Vor- und Nachname des Kindes festgelegt. Man erhält anschließend eine Urkunde samt beglaubigter Kopien für die weiteren Anträge. Oftmals übernimmt das Krankenhaus entsprechende Behördengänge nach der Geburt, da öffentliche Einrichtungen verpflichtet sind die Meldung Neugeborener zu gewährleisten.
Frist: Die Behördengänge müssen bis 7 Tage nach Geburt erfolgen
Kosten: Ca. 10€ Originalurkunde, ca. 5€ pro Kopie
Zuständiges Amt: Standesamt
Benötigte Dokumente: Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Geburtsbescheinigung der Klinik, Vaterschaftsanerkennung (nur bei unverheirateten Eltern)
- Vaterschaftsanerkennung: Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Paare. Idealerweise kann dieser Behördengang bereits vor der Geburt erfolgen, sodass der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann, andernfalls wird nur der Name der Mutter vermerkt. Die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen. Der Vater muss nicht der biologische Vater sein!
Frist: Diese Behördengänge unterliegen auch nach der Geburt keiner verbindenden Frist
Kosten: kostenlos
Zuständiges Amt: Jugend- oder Standesamt
Benötigte Dokumente: Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Personalausweise der Eltern, Zustimmung der Mutter
- Krankenversicherung beantragen: Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Personen gibt und damit das Kind für spätere Untersuchungen versichert ist, sollte so schnell wie möglich eine Krankenversicherung (Private Krankenzusatzversicherung) abgeschlossen werden. Mittels Geburtsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennung kann das Kind entweder in die Krankenversicherung der Mutter oder des Vaters aufgenommen werden. Hierzu kann telefonisch ein Aufnahmeformular bei der Krankenkasse beantragt werden.
Frist: Behördengänge nach der Geburt schnellstmöglich erledigen!
Kosten: Tarifabhängig, bei Versicherung erfragen
Zuständiges Amt: Eigene Krankenversicherung
Benötigte Dokumente: Aufnahmeformular der Krankenkasse, Geburtsurkunde, bei Bedarf Vaterschaftsanerkennung
Erledigen Sie diese Behördengänge nach der Geburt um Ihren Geldbeutel zu füllen:
- Kindergeldantrag: Die Bearbeitungsdauer kann ca. 1-1,5 Monate betragen. Es ist möglich die Behördengänge für das Kindergeld bereits vor der Geburt zu beantragen, auch wenn der Antrag erst mit Einreichen der Geburtsurkunde Gültigkeit erlangt. Die Zahlung erfolgt ab dem Monat der Geburt und wird bei einer längeren Bearbeitungsdauer rückwirkend ausgezahlt. Die Verjährungsfrist für den Rechtsanspruch beträgt vier Jahre. Kindergeld wird ohne Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt.
Frist: Nach Erhalt der Geburtsurkunde, max. 3 Monate rückwirkende Auszahlung
Kosten: kostenlos
Zuständiges Amt: Agentur für Arbeit
Benötigte Dokumente: Antragsformular der Agentur für Arbeit
- Mutterschaftsgeld beantragen: Für privat- oder familienversicherte Frauen in einem Arbeitsverhältnis kann beim Bundesversicherungsamt beantragt werden. Nähere Infos zu den Vorrausetzungen für eine Beantragung finden sich in folgendem Merkblatt für Mutterschaftsgeld.
Frist: Formulare unbedingt vor der Geburt einreichen!
Kosten: kostenlos
Zuständiges Amt: Bundesversicherungsamt
Benötigte Dokumente: Formular für Mutterschaftsgeld oder Onlineantrag, Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung des mutmaßlichen Entbindungstermins
- Elterngeld beantragen: Das Elterngeld dient zum Auffangen von Einkommensausfällen. Die Behördengänge nach der Geburt können nur bei den von der Landesregierung bestimmten Stellen erledigt werden, die auf der Seite des Bundesministeriums für Familien aufgelistet sind. Unter nachfolgendem Link finden Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Höhe des Erstattungsbetrages orientiert sich am bisherigen Nettoeinkommen. Ein Antrag sollte umgehend nach Geburt gestellt werden, da die Auszahlung nur maximal drei Monate rückwirkend erfolgt.
Frist: Behördengänge nach der Geburt schnellstmöglich erledigen!
Kosten: kostenlos
Zuständiges Amt: variiert je nach Bundesland
Benötigte Dokumente: Elterngeldantrag, Einkommensnachweis der letzten 12 Monate, Geburtsurkunde
- Lohnsteuerkarte ändern lassen: Eltern die vom Kinderfreibetrag profitieren wollen müssen ihren Nachwuchs auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Die Lohnsteuerkarte kann vor der Geburt bereits beantragt werden, die Eintragung selbst erfolgt erst danach, da hierfür die Geburtsurkunde benötigt wird.
Frist: Behördengänge nach der Geburt schnellstmöglich erledigen!
Kosten: kostenlos
Zuständiges Amt: Einwohnermeldeamt
Benötigte Dokumente: Lohnsteuerkarte, Personalausweis, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung (nur bei unverheirateten Partnern)
Was Sie sonst noch wissen sollten:
- Elternzeit beantragen: Werdenden Müttern steht ein gesetzliches Recht zur Inanspruchnahme von Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu. Diese muss mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Kein klassischer Behördengang nach der Geburt, aber trotzdem verpflichtend, ist die Meldung der Geburt an den Arbeitgeber die direkt mit der Beantragung von Mutterschutz und Elternzeit (Musterantrag Elternzeit, Elternzeit für Väter) kombiniert werden kann.
Frist: mind. sieben Wochen vor Beginn
Kosten: kostenlos
Zuständiges Amt: Arbeitgeber
Benötigte Dokumente: Schriftlicher Antrag
Nachfolgend nochmal eine kurze Checkliste aller Behördengänge nach der Geburt zum Ausdrucken:
Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2024-12-13 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.