Mutterschaftsgeld Checkliste: Mutterschaftsgeld beantragen

Mutterschaftsgeld und ein Zuschuss des Arbeitgebers stehen allen schwangeren Frauen zu, die sich im Mutterschutz befinden. Die Mutterschutzfrist besteht für fest angestellte Schwangere von sechs Wochen vor, bis acht Wochen nach der Geburt. Wer Mutterschaftsgeld beantragen möchte, sollte bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, da Mutterschutzgeld bei privater Krankenversicherung nicht gezahlt wird.


Kapitelübersicht

Mutterschaftsgeld beantragen – Dauer, Höhe & Voraussetzung

Voraussetzung für Mutterschaftsgeld ist, dass die Schwangere Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Das Geld wird nämlich nur gezahlt, wenn man sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befindet. Die Schwangere sollte also rechtzeitig Mutterschutzgeld beantragen, bevor Sie in den Mutterschutz geht. Die  Mutterschutzfrist dauert von sechs Wochen vor, bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Die Höhe vom Mutterschaftsgeld wird maximal 13 Euro pro Kalendertag ausgezahlt (bei Arbeitslosigkeit ist der Betrag genauso hoch wie das Arbeitslosengeld, das bisher erhalten wurde).

Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld steht allen Schwangeren zu, die sich im Mutterschutz befinden und gesetzlich versichert sind.

Der Arbeitgeber, sofern die Schwangere fest angestellt ist, stockt das Mutterschutzgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Dabei errechnet sich die Höhe der Zuzahlung aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der vergangenen drei Monate (inklusive Überstunden) vor Beginn des Mutterschutzes. Welche Höhe ihr Mutterschutzgeld tatsächlich annimmt, hängt ebenfalls  von Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate (umgerechnet auf Tage) ab. Sollte das durchschnittliche Nettogehalt unter 390 Euro liegen, zahlt nur die Krankenkasse. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder als Arbeitslose, können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen.

Hinweis: Sollte sich der Geburtstermin des Babys verschieben, erlischt das Recht auf Mutterschutzgeld nicht! Bei verspäteter Geburt wartet die Krankenkasse bis zur Geburt und zahlt rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschutzgeld (bei eineiigen Zwillingen / zweieiigen Zwillingen 12 Wochen). Bei einer Frühgeburt addiert man die Frist auf die Zeit nach der Geburt, die nicht in Anspruch genommen wurde und der Mutterschutz verlängert sich auf max. 12 Wochen.

Antrag Mutterschaftsgeld bei privater Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit & Studium

Privat versicherte Frauen im Mutterschutz, erhalten ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag von ihrem Arbeitgeber. Diesen Betrag zahlen gesetzliche Krankenkassen in der Regel als Mutterschutzgeld. Mutterschutzgeld bei privater Krankenversicherung wird also nicht ausgezahlt. Es ist jedoch möglich, ein einmaliges Mutterschutzgeld bei einer privater Krankenversicherung in Höhe von bis zu 210 Euro beim Bundesversicherungsamt zu beantragen.

Arbeiten Sie in einem sozialversicherungsfreien Job oder sind Sie über Ihren Ehemann in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhalten Sie ebenfalls 210 Euro als Mutterschutzgeld vom Bundesversicherungsamt. Schwangere, die zu Beginn ihres Mutterschutzes noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten das Mutterschutzgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt ist in diesem Fall aufgrund des Arbeitsverbotes in der Schwangerschaft nicht mehr für Sie zuständig.

Bei Selbstständigkeit haben nur freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Als Mitglied einer studentischen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld erhält die schwangere Studentin (auch bei einem 400-Euro-Job) während der Mutterschutzfrist Mutterschutzgeld von der Krankenkasse. Hausfrauen haben leider keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld, da dieses Geld als Lohnersatzzahlung gilt.

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Checkliste Mutterschaftsgeld beantragen

Möchten Sie Mutterschaftsgeld beantragen, sollten alle wichtigen Unterlagen bereit gehalten werden, um einen rückfraglosen Ablauf zu gewährleisten. Damit Sie alle wichtigen Aspekte im Überblick behalten, haben wir Ihnen eine Checkliste zum Antrag für Mutterschutzgeld zusammengefasst:

  • Wann Mutterschutzgeld beantragen? Möglichst vor Beginn der Mutterschutzfrist.
  • Wo? Bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes
  • unterschriebener Antrag
  • ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (nicht älter als 4 Wochen) & bei Frühgeburt



Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 13.05.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.