Dieser Ratgeber behandelt die Elternzeit für Väter. Sie erfahren was man unter dieser beruflichen Pause versteht und wie man diese, unter Einhaltung aller Fristen, beantragen kann. Desweiteren klären wir über die 2 Partnermonate für Vater und Mutter auf, mit denen das Elterngeld von 12 Monaten auf eine Dauer von 14 Monaten verlängert werden kann. Zu guter Letzt gibt es noch einige Tipps und Empfehlungen, wenn Väter die Elternzeit splitten möchten.
Kapitelübersicht
Elternzeit und Elterngeld für Väter
Vater und Mutter von leiblichen Kindern, sowie Adoptiveltern können Elternzeit und Elterngeld beantragen, um sich intensiv der Betreuung ihrer kleinen Kinder zu widmen. Das Elterngeld unterstützt die junge Familie mit einem finanziellen Zuschuss, der zumindest teilweise den entfallenden Lohn angestellter Eltern ausgleichen kann.
Dieser Zuschuss wird im Normalfall, ab Beginn der Geburt, für eine Dauer von bis zu 12 Monaten beantragt und kann während der Elternzeit für das jeweils betroffene Elternteil gezahlt werden. Die Auszahlung beträgt etwa 65% vom Nettogehalt des Vaters (oder der Mutter, wenn Sie Antragsstellerin ist). Bei zeitgleicher Betreuung durch beide Elternteile, den sogenannten Partnermonaten, kann die Auszahlung sogar auf eine Dauer von bis zu 14 Monaten gesteigert werden, doch dazu später mehr.
Die Elternzeit kann der Vater bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres seines Kindes nehmen. Väter können diese berufliche Auszeit, genau wie Mütter, splitten und den Beginn in mehrere Phasen aufteilen. Es ist auch Möglich einen Teil der Elternpause zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr zu nehmen. Beachten Sie jedoch, dass das Elterngeld nur in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten nach der Geburt ausgezahlt werden kann. Bleiben Väter also später daheim, dann ist es nicht mehr möglich in der Elternzeit das Elterngeld für den Vater zu beantragen.
Unabhängig davon können aber sowohl Vater, als auch Mutter während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, sofern diese eine Dauer von 15 bis 30 Wochenstunden aufweist. Ist der Vater gesetzlich in der Krankenkasse versichert, dann entfällt in der Erziehungspause die Zahlung der Versicherungsbeiträge für die GKV. Lediglich Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) und freiwillige Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse müssen Väter weiterhin bezahlen.
Beginn und Dauer der Elternzeit für Väter
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin beim Arbeitgeber eingehen. Diese Frist gilt auch, wenn berufstätige Mütter die Erziehungspause beantragen. Väter können die berufliche Auszeit ab der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nehmen. Üblicherweise werden zunächst bis zu 24 Monate beantragt. Diese Dauer kann auf 36 Monate verlängert werden, oder es ist sogar möglich, bei entsprechender Aufteilung, einen Teil der Elternzeit so zu splitten, dass diese ab dem vierten und dem achten Lebensjahr beginnen wird.
Zeitgleicher Mutterschutz und eventuelle Leistungen diesbezüglich, haben keine Auswirkung auf den Beginn der väterlichen Erziehungspause. Das Bundes Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt, dass der Arbeitgeber den angegebenen Beginn der Erziehungspause annehmen muss und angegebene Zeiträume im Antrag verbindlich sind. Wird im Nachhinein von den Eltern eine Änderung der Dauer gewünscht, dann kann diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen.
14 Monate Elterngeld mit den 2 Partnermonaten
Der Begriff Vaterurlaub wird gerne umgangssprachlich verwendet. Er bezeichnet eine Dauer von 2 Lebensmonaten des Kindes, bei denen gleichzeitig Elterngeld bezogen und Elternzeit beantragt wird. Man nennt dies auch Partnermonate. Vater oder Mutter können alleine nur bis zu 12 Monate Elterngeld beantragen. Unter folgender Bedingung können die Eltern noch zwei zusätzliche Monate Elterngeld beziehen:
- Das Kind wird mindestens 2 Lebensmonate gleichzeitig von Vater und Mutter betreut
- Das Einkommen bei einem der Elternteile mindert sich in dieser Zeit.
- Die zweimonatige Babypause muss der Vater innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen.
Sieht man von den zwei Partnermonaten ab, dann kann das Elterngeld während der Elternzeit frei gesplittet werden. Das maximale Aufteilungsverhältnis beträgt demnach 12 zu 2 Monate. Beispiele zum Aufteilen des Elterngeldes:
- Mutter beantragt zwei Monate Elterngeld, der Vater nimmt 12 Monate
- Beide Elternteile beziehen jeweils gleichzeitig 7 Monate finanzielle Bezuschussung.
Alleinerziehende Väter und Mütter dürfen in der Elternzeit die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn ihr Erwerbseinkommen gemindert ist, das alleinige Sorgerecht vorliegt und das Kind ausschließlich bei diesem Elternteil lebt und sich die Eltern keine gemeinsame Wohnung teilen.
Die Partnermonate müssen von beiden Eltern zeitgleich genommen werden. Väter und Mütter können die Partnermonate aber so aufteilen, dass sich die Zeit in zweimal je einen Monat splittet.
Dürfen Väter die Elternzeit splitten?
Väter können die Elternzeit splitten. Ein Aufteilung in zwei Phasen innerhalb der ersten drei Lebensjahre darf der Arbeitgeber laut BEEG nicht ablehnen. Man spricht von zwei gesplitteten Phasen, wenn im dazwischen liegenden Zeitraum wieder gearbeitet wurde. Wenn Väter die Elternzeit splitten wollen, dann muss dies bereits im Antrag formuliert werden. Die Angabe ist, genau wie der Beginn der jeweiligen Phasen, verpflichtend. Spätere Änderungen zum Splitten darf der Chef widersprechen. Soll die berufliche Pause des Vaters in mehr als zwei Phasen von kürzerer Dauer aufgeteilt werden, dann muss der Arbeitgeber dem Splitten explizit zustimmen.
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