Private Krankenzusatzversicherung für Schwangere

Werdende Mütter sind in der Schwangerschaft erhöhten gesundheitlichen Risiken und Belastungen ausgesetzt. Kommt es zu Komplikationen, dann kann es schnell teuer werden. Schwangere, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, bekommen häufig nicht alle Leistungen bezahlt oder müssen mit hoher Selbstbeteiligung rechnen. Abhilfe schafft eine private Krankenzusatzversicherung für Schwangere.

Kapitelübersicht

Was ist eine private Krankenzusatzversicherung für Schwangere?

Die private Krankenzusatzversicherung für Schwangere ist ein zusätzlicher Schutz für alle gesetzlich Krankenversicherten. Da die Politik in der Vergangenheit die gesetzlichen Leistungen zwecks Kosteneinsparungen stark beschnitten hat, müssen Versicherte teilweise mit hohen Zuzahlungen bei der Behandlung rechnen.

Die private Krankenzusatzversicherung für Schwangere (PKZV)  kann diese Lücke füllen und einen umfassenderen Schutz gewähren. Es handelt sich dabei um einen Versicherungstarif der individuell zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart wird und genau auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt wird. Grundsätzlich gilt dabei: Je mehr Leistungen abgesichert werden sollen, desto höhere Kosten fallen für die Versicherungsbausteine an. Auch ein fortgeschrittenes Alter und eventuelle Vorerkrankungen können die Kosten in die Höhe treiben.

Tipp: Wenn Sie schwanger sind und einen Urlaub planen, dann sollten Sie neben einer privaten Krankenzusatzversicherung für Schwangere auch einmal über eine Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft nachdenken.

Krankenzusatzversicherung für Schwangere
Private Krankenzusatzversicherung für Schwangere: Gesetzlich versicherte Personen können mit einer privaten Zusatzversicherung bessere Leistungen erhalten und sich individuell absichern.

Bausteine und Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung

Es gibt drei große Bausteine in die sich die PKZV für Schwangere aufteilt. Diese Bereiche können alle zusammen oder auch nur einzeln abgesichert werden. Je mehr Bausteine und Leistungen gewählt werden, desto mehr Kosten fallen an. Daher sollte man gut abwägen, welche Leistungen man zukünftig benötigt und wie viel das eigene Budget dafür hergibt. Unter folgendem Link finden sie eine übersichtliche Auflistung der Bausteine. Kurz zusammen gefasst sind dies:

  1. Ambulante Zusatzversicherung
  2. Stationäre Zusatzversicherung
  3. Zahn Zusatzversicherung

Gerade lange Krankenhausaufenthalte oder Zahnprobleme können schnell zu unerwarteten Kosten führen. Daher ist es für gesetzlich Versicherte immer eine sinnvolle Erweiterung zum bestehenden Vertrag. Die private Krankenzusatzversicherung für Schwangere kann darüber hinaus ungemein beruhigend wirken und so auch schädlichen Stress für die Schwangere vermeiden. Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger wird die PKZV.

Kostenbeispiel zur privaten Krankenzusatzversicherung für Schwangere:

  • Stationäre PKZV für 20-Jährige: ca.   5€ / Monat
  • Stationäre PKZV für 50-Jährige: ca. 20€ / Monat

Wann ist der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll?

Statistisch gesehen, gelten zwar 35% der Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften, dennoch kommen ca. 97% aller Kinder in Deutschland gesund zur Welt. Wenn Sie aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen zu dieser Risikogruppe zählen, kann eine Zusatzversicherung Sinn machen. Gerade wenn es zu Komplikationen kommt und man frühzeitig ins Krankenhaus muss oder man gerne einen Heilpraktiker zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden aufsucht, ist der Abschluss empfehlenswert.

Wichtig ist der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Bei Schwangeren besteht eine Wartezeit von acht Monaten bis der Versicherungsschutz greift. Wer also die gesamte Schwangerschaftsperiode absichern will, sollte den zusätzlichen Versicherungsschutz schon weit im Voraus abschließen. Dies geht natürlich nur bei geplanten Kindern oder Schwangerschaften.

Die Gesundheitsprüfung

Bevor es zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für Schwangere kommt, muss der Versicherungsnehmer eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Dabei werden alle Krankheiten der letzten fünf Jahre erfragt und diese müssen auch wahrheitsgemäß genannt werden. Stellt sich später heraus, dass der Versicherte wissentlich die Unwahrheit gesagt oder eine Krankheit verschwiegen hat, dann kann der Versicherungsschutz unwirksam werden. Bestimmte Krankheiten, die auf hohe Folgekosten für die Versicherung schließen lassen, können auch zu einer gänzlichen Ablehnung führen.


Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 19.03.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.