Scharlach in der Schwangerschaft

Scharlach in der Schwangerschaft gehört neben Ringelröteln zu den meist gefürchteten Krankheiten in der Schwangerschaft. Die Krankheit ist für das ungeborene Baby ungefährlich, jedoch besteht ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko für die Mutter, wenn die Krankheit nicht behandelt wird. Wie die Krankheit verläuft, wann ein Arztbesuch notwendig wird und wie Sie sich vor Scharlach in der Schwangerschaft vorbeugend schützen können, erfahren Sie in diesem Artikel.


Kapitelübersicht

Scharlach in der Schwangerschaft – Anzeichen, Ursachen und Krankheitsverlauf

Scharlach in der Schwangerschaft ist eine bakterielle Erkrankung, die durch Streptokokken  in der Schwangerschaft hervorgerufen wird. Diese verbreiten sich vor allem in den Winter- und Frühlingsmonaten sehr leicht an Orten mit einem hohen Kinderaufkommen (z.B. Schulen und Kindergärten) und werden durch Tröpfchen (z.B. durch Husten oder Niesen) oder infizierten Gegenständen übertragen.

Scharlach in der Schwangerschaft
Scharlach in der Schwangerschaft stellt ein Gesundheitsrisiko für die werdende Mutter dar und sollte vom Arzt behandelt werden.

Ein erstes Anzeichen für Scharlach in der Schwangerschaft ist die sogenannte „Himbeerzunge“ oder auch „Erdbeerzunge“, bei der die Zunge weiße Beläge bildet und sich anschließend stark rot verfärbt.

Scharlach in der Schwangerschaft kann sich zu Beginn in einer Mandelentzündung zeigen oder auch  zusammen mit Fieber, Halsschmerzen und anderen Grippe-Symptomen einhergehen. Im späteren Krankheitsverlauf zeigt sich meist ein rötlicher Hautausschlag, der vor allem den Brustkorb und die Leisten- und Achselgegend betrifft. Die Krankheit ist nach dem Verschwinden der letzten Krankheitssymptome noch mindestens für drei Wochen ansteckend.

Scharlach in der Schwangerschaft – Gefahren und Risiken für die Mutter

Die Erkrankung ist zwar eher eine Kinderkrankheit, jedoch stellt Scharlach in der Schwangerschaft für werdende Mütter ein Gesundheitsrisiko dar, das ernst genommen werden sollte.  Insbesondere Schwangere, deren Immunsystem durch die hormonellen Veränderungen geschwächt ist, sind anfälliger gegenüber Infektionen.

Die Krankheit sollte unbedingt ärztlich behandelt werden, um mögliche Komplikationen rechtzeitig zu verhindern. Zu den Krankheiten, die auf Scharlach in der Schwangerschaft zurückzuführen sind, zählen beispielsweise Lungenentzündungen, Herzmuskelentzündungen, Nierenentzündungen oder auch rheumatisches Fieber.

Für das Baby besteht keine direkte Gefahr, jedoch kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Wachstumsstörungen des Kindes kommen, sollten das Herz und die Nieren der Schwangeren keine ausreichende Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen sichern können.

Sobald erste Anzeichen von Scharlach in der Schwangerschaft festgestellt werden, sollte die Schwangere einen Arzt aufsuchen, um eine Diagnose bestätigen zu lassen. Gegebenenfalls wird die Krankheit mit einem Antibiotikum behandelt, das auch für die Schwangerschaft und Stillzeit geeignet ist.

So können Sie sich vorbeugend gegen Scharlach in der Schwangerschaft schützen

Da schwangere Frauen aufgrund ihres geschwächten Immunsystems anfälliger für eine Erkrankung sind, können sie nach Absprache mit einem Arzt vorbeugend Schwangerschaftsvitamine einnehmen. Bisher existiert noch keine Schutzimpfung für Scharlach in der Schwangerschaft, weshalb der Kontakt mit erkrankten Personen gemieden werden sollte.

Insbesondere in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen erkranken viele Menschen oft gleichzeitig an der Infektion, weshalb diese Orte in der Schwangerschaft und Stillzeit besonders gemieden werden sollten. Eine Ansteckung mit Scharlach in der Schwangerschaft wäre auch über ein eigenes Kind im Kindergartenalter möglich.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zu z.B. der Erkrankung mit Masern, ist Scharlach in Deutschland nicht meldepflichtig.

Allerdings gelten in einigen Bundesländern spezielle Zusatzregelungen des Infektionsschutzgesetzes. In diesen Bundesländern dürfen erkrankte Personen beispielsweise keine öffentlichen Einrichtungen aufsuchen beziehungsweise sich dort aufhalten, bis ein ärztliches Attest die Antibiotikagabe für mindestens 24 Stunden bestätigt. Tritt eine Erkrankung in einer Einrichtung mit Kindern unter acht Jahren auf, gilt auch für schwangere Mitarbeiterinnen ein Berufsverbot bis mindestens eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall, da die Infektionsgefahr zu hoch ist.



Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 27.07.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.