Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Zyklusblutung erlaubt. Innerhalb dieser Zeitspanne gehört er zu den legalen Abtreibungsmethoden in Deutschland. Das Verfahren findet unter strenger, ärztlicher Aufsicht statt und gilt gegenüber operativen Abtreibungen als weniger riskant. Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in autorisierten Einrichtungen durchgeführt. Das Präparat Mifegyne (früher Abtreibungspille RU 486) ist daher auch nicht in der Apotheke erhältlich.


Kapitelübersicht

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mittels Tabletten erfolgt durch die Abtreibungspille Mifegyne, welches auf den Wirkstoff Mifepriston basiert. Hierbei handelt es sich um einen Wirkstoff, der das Schwangerschaftshormon Progesteron hemmt und somit verhindert, dass die Schwangerschaft erhalten werden kann. Der Embryo wird dadurch getötet. Zusätzlich weitet er den Gebärmutterhals. Nach der ersten Einnahme der Mifegyne, erfordert ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten eine Wartezeit von 3-4 Tagen. Im zweiten Schritt werden dann zusätzlich Prostaglandine verabreicht.

Dieses Mittel dient eigentlich der Wehenauslösung und soll somit eine Fehlgeburt einleiten, bei der der leblose Embryo aus dem Körper abgestoßen wird. Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten darf nicht mit derPille danach verwechselt werden, die nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr angewendet wird, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.

Schwangerschaftsabbruch ambulant durchführen

Die Schwangere kann den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ambulant durchführen lassen, vorausgesetzt die Abtreibung verläuft ohne Komplikationen. Im ersten Schritt erfolgt ein Beratungsgespräch beim Frauenarzt, in dem die Risiken und Folgen einer Abtreibung erläutert werden. Anschließend hat die werdende Mutter einige Tage Bedenkzeit. Schließlich ist eine Abtreibung nicht nur physisch, sondern vor allem auch psychisch stark belastend. Soll nach dem Beratungsgespräch immer noch ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ambulant erfolgen, sucht die Schwangere eine Praxis oder Klinik auf und lässt sich dort die Tabletten verabreichen.

Nach der erneuten Wirk- und Wartezeit von drei bis vier Tagen können, ebenfalls ambulant und unter ärztlicher Aufsicht, Prostaglandine verabreicht werden. Ungefähr drei Stunden später sollte die Ausstoßung des Embryos erfolgt sein. Ist dies nicht der Fall, werden erneut Prostaglandine verabreicht. Bei einem letzten Arztbesuch wird im Rahmen der Abschlussuntersuchung ambulant geprüft, ob der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch rückstandsfrei vollzogen wurde. Gegebenenfalls müssten noch Gewebereste mittels Ausschabung entfernt werden.

Sind Sie unsicher, ob eine ungewollte Schwangerschaft besteht? Dann verschafft Ihnen ein Schwangerschaftstest Klarheit.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch: Kosten und Erfahrungen

Die Kosten für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenversicherung nur bei einer medizinischen Notwendigkeit übernommen. Hierunter fallen prognostizierte Krankheiten oder Behinderungen des Babys. Diese können im Rahmen der Schwangerschaftsuntersuchungen festgestellt werden und geben Anlass zur Sorge, dass ein baldiger Tod nach der Geburt oder irreparable Entwicklungsstörungen eintreten. Auch bei einer kriminologischen Ursache, wie nach einer Vergewaltigung mit Schwangerschaftsfolge, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Abtreibungspille. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Abtreibung mit Tabletten auf ca. 300-450€. Frauen mit einem sehr geringen Einkommen können hierfür eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten: Bei einem medizinischen Grund übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wir haben in Foren und Blogs recherchiert und die Erfahrungen von betroffenen Frauen zur Abtreibung mittels Tabletten zusammengetragen. Am häufigsten wurde dabei der psychische Faktor erwähnt. Egal wie sachlich die Beratung im Vorfeld war oder wie vehement die Gründe gegen eine Schwangerschaft sprachen: Kaum eine Mutter konnte es psychisch verarbeiten, dass sie während dem Ausstoßungsprozess jeden einzelnen Schritt quasi am eigenen Leib gespürt hat. Besonders die Erfahrungen, wenn der tote Embryo nach der Abtreibung in einer Blutlache sichtbar wurde, waren schwer zu verdauen.

Selbstvorwürfe, lang anhaltende Depressionen und quälende Fragen was passiert wäre, wenn es nicht zu einer Abtreibung gekommen wäre, sind in vielen Fällen die Konsequenzen. Die körperlichen Beschwerden, wie beispielsweise Bauchschmerzen, Übelkeit und Blutungen sind in den meisten Erfahrungsberichten hingegen erträglich und werden als vergleichbar mit starken Menstruationsbeschwerden dargestellt.

Hinweis zur Qualität unserer Artikel: Die Erstellung unserer Ratgeber erfolgte unter Berücksichtigung von Quellen aus der ärztlichen Fachliteratur, Schwangerschaftsbüchern, medizinischen Datenbanken und themenrelevanten, sowie aktuellen Studien.

Online-Quellen

  • http://awo-schwanger.de/schwangerschaftsabbruch/ (Abrufdatum: 28.05.2019)

Literatur

  • Schwangerschaftsabbruch [Elektronische Ressource] / Hrsg. von Pro Familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.,  Frankfurt am Main; 6. überarbeitete Auflage 2015, 505.000 – 585.000
  • Weyerstahl, T. & Stauber, M.: Duale Reihe – Gynäkologie und Geburtshilfe, Georg Thieme Verlag, 4. Auflage, 2013


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