Kinder Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzttermin im Überblick

Die Kinder Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sind wichtige Kinderarzttermine, die unbedingt eingehalten werden müssen. Sie helfen Eltern nämlich dabei, die Entwicklung ihres Kindes im Auge zu behalten und Gesundheitsstörungen, Leistungsschwächen oder sonstige Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln.

In diesem Ratgeber zu den Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt erfahren Sie

  • welche Inhalte die Kinder Vorsorgeuntersuchungen umfassen,
  • ob U-Untersuchungen Pflicht sind,
  • welche Zeiträume für Termine beim Kinderarzt eingehalten werden müssen und
  • ob die Krankenkasse die Kosten für die Gesundheitsvorsorge übernimmt.

Kapitelübersicht

Die wichtigsten Kinder Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

Ab der Geburt bis zum vollendeten 6. Lebensjahr machen Kinder die wichtigsten Wachstumsschübe und Entwicklungsschritte durch. Um zu beobachten, ob diese auch gesund ablaufen, gibt es regelmäßige Kinder Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt.

Diese Früherkennungsuntersuchungen sind Bestandteil der Gesundheitsvorsorge des Kindes. Sie dienen dazu, Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Leistungsstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Für den behandelnden Kinderarzt ist ein weiteres relevantes Untersuchungskriterium, ob sichtbare Zeichen einer Kindervernachlässigung oder -Misshandlung vorliegen.

Da viele Entwicklungsschritte aufeinander aufbauen, ist es wichtig, Störungen frühzeitig zu behandeln. So wird vorgebeugt, dass nicht die gesamte Entwicklung des Kindes in Mitleidenschaft gezogen wird.

Nachfolgend werden die wichtigsten Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 erläutert.

U1 – innerhalb der ersten 30 min. nach der Geburt

  • Übergabe „Gelbes Heft“ an die Eltern
  • Apgar-Test: Aussehen, Puls, Grundtonus, Aussehen, Reflexe
  • Erkennung von Geburtstraumata und Komplikationen
  • Überprüfung des Sauerstoffgehalts des Nabelschnurblutes
  • Untersuchung von Organen nach Funktion, Fehlbildungen und allgemeinem Gesundheitszustand
  • Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese
  • Vitamin-K-Prophylaxe zur Blutgerinnung

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

  • ärztliche Aufklärungsberatung u.a. zum plötzlichen Kindstod, Stilltechniken und Vitamin-K-Prophylaxe
  • Neugeborenen-Basisuntersuchung von Skelett, Neugeborenenreflexe und Nervensystem
  • Blutuntersuchung auf Hormonstörungen und Stoffwechselkrankheiten
  • Hautuntersuchung
  • Neugeborenen-Screening, Neugeborenen-Hörscreening und Screening auf Mukoviszidose
  • Untersuchung auf Komplikationen und Fehlbildungen

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

  • ärztliche Beratung u.a. zum Umgang mit einem Schreikind und zur Unfallverhütung
  • Check-Up der Körperfunktionen und -Reflexe
  • Hüftgelenksonographie mittels Ultraschall
  • Impfberatung gegen Rotaviren, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Influenza (HiB), Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B
  • Untersuchung auf Entwicklungsauffälligkeiten oder Fehlbildungen
  • Neugeborenen-Screening, Neugeborenen-Hörscreening und Screening auf Mukoviszidose

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

  • ärztliches Aufklärungsgespräch u.a. zu Schlaf- und Trinkschwierigkeiten
  • Beurteilung der Motorik, Kognition und soziale / emotionale Kompetenz
  • Impfberatung
  • Prüfung der Knochenlücke am Kopf  (Fontanelle)

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

  • ärztliche Beratung u.a. zur Zahngesundheit und zum UV-Schutz
  • Erkennung von Sehstörungen
  • Impfberatung
  • Neugeborenen-Hörscreening
  • Überprüfung der altersgerechten körperlichen Entwicklung und Körperbeherrschung (z.B. ob das Baby im Sitzen den Kopf halten kann)

U6 10. bis 12. Lebensmonat

  • Beobachtung von Motorik und Verhalten
  • Erkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und Sehstörungen oder Hörstörungen
  • Impfberatung (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken)

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat

  • Beobachtung körperlicher, motorischer und insbesondere geistiger Entwicklung und Sozialverhalten
  • Kontrolle der Milchzähne
  • Test zum Sprach- und Hörvermögen (z.B. Kann das Kleinkind Zwei-Wort-Sätze bilden? Versteht es einfache Aufforderungen?)

U7 a – 34. bis 36. Lebensmonat

  • Beobachtung der Sprachentwicklung
  • Hör- und Sehtest
  • Inspektion auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Überprüfung der Geschlechtsorgane
  • Untersuchung von sozialen Fähigkeiten und Verhalten

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat

  • Beobachtung des sozialen Verhaltens
  • Blutdruckmessung
  • Prüfung von Sprache, Verhalten, Seh- und Hörvermögen
  • Untersuchung der Organfunktion und Körperbeherrschung
  • Urintest zur Auskunft über Blutbeschaffenheit

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat

  • ärztliche Beratung u.a. zur Ernährung und Bewegung
  • Begutachtung seelischer und sozialer Entwicklung
  • Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustands
  • Blutdruckmessung
  • Impfberatung zur Auffrischung der Impfstoffe
  • Überprüfung von Sprache, Körperhaltung, Motorik, Kognition und Sozialverhalten

Kinder Vorsorgeuntersuchungen: Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

Die Kinder Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sind in Deutschland größtenteils freiwillig. Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind sie seit dem Jahr 2009 Pflicht.

Da diese Check-Ups jedoch ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge des Kindes sind, wird das Angebot allen Eltern dringend empfohlen. Deshalb erhalten auch alle Eltern nach der Geburt ihres Kindes ein Einladungs- bzw. Aufforderungsschreiben zur Kinder Vorsorgeuntersuchung. Chronisch kranke oder Kinder mit Behinderungen sollten die Termine zur Früherkennungsuntersuchung beim Kinderarzt auf jeden Fall wahrnehmen. Die Termine können in diesem Fall allerdings variieren.

Hinweis: Kommen Eltern den Aufforderungen zur Termin-Wahrnehmung nicht binnen vier Wochen nach, schalten sich meist das Jugendschutzamt oder Gesundheitsamt ein.

Kinderarzt – Mit Termin oder einfach so hin?

Die Einhaltung der Termine zu Kinder Vorsorgeuntersuchungen ist extrem wichtig für die Entwicklung des Kindes und Voraussetzung der gesetzlichen Krankenkasse, damit diese die Kosten übernehmen. Eltern, die den Termin versäumen, bekommen diesen als gesonderte IGel-Leistung in Rechnung gestellt. Diese Rechnung müssen sie schließlich selber zahlen.

Achtung: Da die Toleranzgrenzen für Kinder Vorsorgeuntersuchungen sehr eng bemessen sind, sollten Sie den Termin auf keinen Fall verpassen!

Kinder Vorsorgeuntersuchungen U-Untersuchung Termine
Kinder Vorsorgeuntersuchungen:: Eltern wird empfohlen, die vorgegebenen Termine für U-Untersuchungen einzuhalten. So können Gesundheitsstörungen, Entwicklungsstörungen oder sonstige Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und gezielt behandelt werden.

Bedenken Sie, dass neben Ihnen noch sehr viele andere Eltern ebenfalls zum Kinderarzt müssen. Deshalb empfiehlt es sich NICHT, einfach spontan beim Kinderarzt vorbeizuschauen.

Entweder müssen Sie mit extrem langen Wartezeiten rechnen oder damit, dass kein Termin mehr frei ist und man Sie wieder nach Hause schickt. Im schlimmsten Fall überschreiten Sie dadurch die Toleranzgrenze.

Besser ist deshalb, wenn Sie Termine beim Kinderarzt immer frühzeitig vereinbaren und in der Praxis anrufen.

Immer mehr Ärzte bieten ihren Patienten übrigens an, Termine online zu buchen. Diese Alternative ist besonders praktisch, wenn das Telefon besetzt ist, Sie bereits mehrere Wochen im Voraus Termine planen oder einen spontanen Termin vereinbaren möchten.

Sie können dazu z.B. den Service zur Terminbuchung von DasTelefonbuch nutzen. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und bekommen einen garantierten Termin ohne Stress und lange Wartezeiten.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die U-Untersuchungen?

Die Kinder Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Kinder kostenlos. Voraussetzung ist jedoch, dass alle wichtigen Termine fristgerecht eingehalten werden.

Die Kosten für die zusätzlichen Kinder Vorsorgeuntersuchungen  U10, U11 und J2 werden allerdings nicht von jeder Krankenkasse übernommen.

Hinweis zur Qualität unserer Artikel: Die Erstellung unserer Ratgeber erfolgte unter Berücksichtigung von Quellen aus der ärztlichen Fachliteratur, Schwangerschaftsbüchern, medizinischen Datenbanken und themenrelevanten, sowie aktuellen Studien.

Literatur

  • Baumann T.; Atlas der Entwicklungsdiagnostik: Vorsorgeuntersuchungen von U1 bis U10/J1, Thieme; Auflage: 5. unveränderte (22. Februar 2017)
  • Höfer, S. & Szász, N.; Hebammen-Gesundheitswissen: Für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach, GRÄFE UND UNZER Verlag GmbH; Auflage: 1. (8. September 2012)
  • Praun, M. & Gebauer-Sesterhenn, B.; Das große GU Babybuch (GU Große Ratgeber Kinder), GRÄFE UND UNZER Verlag GmbH (9. März 2014)

Online-Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss,Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien): Formale und inhaltliche Überarbeitung (Neustrukturierung), 18. Juni 2015, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2287/2015-06-18_2015-08-20_2016-05-19_2016-07-07_Kinder-RL_Neustrukturierung_Neufassung_konsolidiert_BAnz.pdf (Abrufdatum: 29.05.2019)
  • https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/ (Abrufdatum: 29.05.2019)
  • https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/ (Abrufdatum: 29.05.2019)
  • Bundesministerium für Gesundheit, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche,https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html (Abrufdatum: 29.05.2019)