Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft

Eine Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft zu besitzen, ist sinnvoll. Sie schützt bei unerwarteten Komplikationen und mindert das finanzielle Risiko, wenn der Urlaub storniert werden muss. Für Urlauber die ein Kind erwarten oder davon ausgehen, dass die Reisefähigkeit in absehbarer Zeit beeinträchtigt wird, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft sinnvoll.

Kapitelübersicht

Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaftskomplikationen

Wenn die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaftskomplikationen alle Stornokosten übernehmen soll, dann ist es wichtig, umgehend den Urlaub zu canceln und Meldung bei der Versicherung zu machen. Je länger man sich mit der Stornierung Zeit lässt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Stornokosten steigen. Diese unnötigen Mehrkosten wird die Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft nicht decken und in aller Regel auf den Versicherungsnehmer abwälzen.

Im Wesentlichen gibt es zwei Fälle, die bei der Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft unterschieden werden müssen. Wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses die Schwangerschaft nicht bekannt war, dann greift die Versicherung deutlich einfacher, als wenn bereits ein Kind im Anmarsch ist. Die einzelnen Gründe sind der nachfolgenden Aufzählung zu entnehmen und gelten nur, wenn diese vom Frauenarzt attestiert werden.

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Schwangerschaftskomplikationen mit Attest wenn:

  • erhebliche, gesundheitliche Risiken durch das Reiseziel zu befürchten sind
  • die Geburt in den Reisezeitraum fällt und der Geburtstermin bei Buchung nicht bekannt war
  • frühzeitige Wehen einsetzen oder die Gefahr einer Frühgeburt droht

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht wenn:

  • ein Reiserücktritt als reine Vorsichtsmaßnahme geschieht
  • beim Buchen der Reise bekannt ist, dass eine Risikoschwangerschaft besteht
  • bei einem Reiserücktritt aus Angst vor Komplikationen
  • Der Abreisetermin so spät liegt, dass die Fluggesellschaft den Flug ablehnt

Reiserücktritt in der Schwangerschaft

Besonders bei teuren Reisen oder mehrwöchigen Urlauben ist es ärgerlich, wenn es zu einem Reiserücktritt durch die Schwangerschaft kommt. Von einem Reiserücktritt kann Gebrauch machen, für wen „die Reise infolge der Schwangerschaft nicht möglich oder unzumutbar ist“. Dies bedeutet, dass der Stornokostenschutz der Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft immer dann greift, wenn gesundheitliche Komplikation in direktem Zusammenhang mit dem ausgetragenen Baby stehen. Als Nachweis für den Reiserücktritt verlangen Versicherungen normalerweise ein ärztliches Attest in dem die Unzumutbarkeit der Reise bescheinigt wird.

Reiseruecktrittsversicherung Schwangerschaft
Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft: Bei Schwangerschaftskomplikationen übernimmt die Versicherung die Stornokosten für Mutter und Partner.

Gilt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft auch für den Partner?

Kommt es zum Reiserücktritt, dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft auch für den Partner die Stornokosten. Die Schwangere gilt in dem Fall als Auslöser für die Erstattung der gesamten Buchung. Der Partner muss natürlich ebenfalls versichert sein. Viele Reiserücktrittsversicherungen bieten bei Schwangerschaftskomplikationen die Möglichkeit für weitere Versicherte und Familienangehörige die Stornokosten abzusichern. Es bietet sich daher an, bei Vertragsabschluss den Leistungsumfang mit der Versicherung abzuklären, um im Ernstfall ausreichend Deckung zu erhalten.

Was sollten Schwangere bei Flugreisen beachten?

Viele Airlines befördern Schwangere nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche, da danach das Risiko von auftretenden Komplikationen zunehmend steigt. Natürlich ist es auch im Interesse der Fluggesellschaften die Gefahr einer Notlandung in Folge plötzlich auftretender Wehen zu minimieren. Schwangere sollten daher darauf achten, dass der Rückflug nicht auf die Zeit nach der 36. Schwangerschaftswoche fällt. Die Verantwortung für den Gesundheitszustand obliegt der Reisenden. Schwangere sollten daher gegebenenfalls mit dem Frauenarzt abklären, ob ein individuelles Reiserisiko besteht. Zu den besonderen Belastungen durch die Flughöhe gehören zum Beispiel ein erhöhtes Thromboserisiko oder eine gesteigerte Herzfrequenz. Gegen die Thrombosegefahr helfen beispielsweise Kompressionsstrümpfe und ein Platz am Gang mit Beinfreiheit, um sich ausreichend dehnen und strecken zu können.

Obwohl in der Schwangerschaft auch Langstreckenflüge zu bewältigen sind, empfiehlt es sich in dieser Phase auf Kurzstreckenflüge mit einer maximalen Reisedauer von fünf Stunden zu beschränken. Weitere Tipps und Hinweise zum Fliegen in der Schwangerschaft gibt es in unserem speziellen Ratgeber.



Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2024-11-23 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links und Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.